Finanzierung

Das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm ist finanziell in zwei Abschnitte geteilt. Der Bereich Stuttgart 21 umfasst die Neugestaltung des Bahnknotens Stuttgart und reicht bis nach Wendlingen. Der zweite Abschnitt ist die Schnellfahrstrecke von dort bis Ulm.

FINANZIERUNG VON STUTTGART 21

Der Finanzierungsrahmen für das Projekt Stuttgart 21 liegt bei 11,453 Milliarden Euro. An der Finanzierung beteiligen sich die Deutsche Bahn (DB) und die Projektpartner. Wie groß der jeweilige Anteil an der Finanzierung am Ende sein wird, ist noch offen. Die Bahn als Bauherr erwartet, dass sich Land und Stadt als Projektpartner an den Mehrkosten beteiligen (Sprechklausel) und hat u.a. Land und Stadt zur Wahrung ihres Anspruchs verklagt. Land und Stadt erkennen diesen Anspruch nicht an. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies am 07.05.2024 die Klagen der Bahn ab. Die Deutsche Bahn ist weiterhin der Auffassung, dass sich die Projektpartner an der Finanzierung der Mehrkosten im Vorhaben Stuttgart 21 beteiligen müssen. Die DB wird daher die schriftlichen Urteilsgründe sorgfältig prüfen und danach entscheiden, ob sie gegen das erstinstanzliche Urteil Rechtsmittel einlegt.

FINANZIERUNG DER SCHNELLFAHRSTRECKE WENDLINGEN–ULM

Der Finanzierungsrahmen für das Teilprojekt Schnellfahrstrecke Wendlingen–Ulm liegt bei 3,985 Milliarden Euro. Den Großteil der Kosten trägt der Bund. In seinem Beitrag sind die Fördermittel der EU enthalten. Das Land beteiligt sich ebenfalls an der Finanzierung. Auch die Bahn trägt einen Teil der Kosten.

Detailliertere Informationen zur Finanzierung findet Ihr auf unserer Partnerseite.